In Deutschland bleibt ein Einkommen bis zu 10.909 € steuerfrei. Inhaber von Zahnarzt- und Facharztpraxen können diesen Freibetrag geschickt nutzen, indem sie Einkommen oder Kapitalerträge auf ihre Kinder übertragen. Das kann durch einen Minijob oder durch die Verlagerung von Vermögen geschehen. Auf diese Weise können Kinder ihr Einkommen steuerfrei erhalten, was bei der Finanzierung von Ausbildung oder Studium erheblich hilft. Diese Strategie kann dazu beitragen, jährlich etwa 5.000 € an Steuern zu sparen.
Zusätzlich können steuerliche Vorteile durch die Anstellung von Familienmitgliedern in der Praxis erzielt werden. Ehepartner oder Kinder können Verwaltungsaufgaben übernehmen, was oft zu einer günstigeren Besteuerung des Einkommens führt. Auch die bis Ende 2024 steuerfrei anwendbare Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € kann auf Familienangehörige angewendet werden, was weitere steuerliche Vorteile bietet.